- Geisha
- Gei|sha 〈[
ge:ʃa] f. 10; in jap. Teehäusern〉 Mädchen, das für die Gäste tanzt u. singt u. sie unterhält [<jap. geisa]
* * *
Gei|sha ['ge:ʃa , auch: 'ga̮iʃa ], die; -, -s [engl. geisha < jap. geisha]:in Musik u. Tanz ausgebildete Gesellschafterin, die die Gäste in japanischen Teehäusern o. Ä. unterhält.* * *
IGeisha,ursprünglich Bezeichnung für eine in Musik und Tanz ausgebildete junge Frau, die zur Unterhaltung von Gästen in japanischen Teehäusern und Ähnlichem beiträgt. In neuerer Zeit werden auch Prostituierte in Japan von unkundigen Touristen als Geisha bezeichnet.Geisha['geːʃa, 'gaɪʃa; japanisch-englisch, zu japanisch gei »unterhaltende Kunst«, »Kunststück« und sha »Person«] die, -/-s, in Japan eine in Tanz und Musik oft schon seit früher Kindheit ausgebildete, auch in gepflegter Konversation geübte Frau, die zur Unterhaltung der Gäste in Teehäusern oder auch für die Dauer einer Gesellschaft gemietet wird. Häufig wurden Mädchen von ihren meist mittellosen Eltern an Geishaschulen verdingt; der Beruf entstand in der Tokugawazeit (1600-1868).* * *
Gei|sha ['ge:ʃa, auch: 'gaiʃa], die; -, -s [engl. geisha < jap. geisha]: in Musik u. Tanz ausgebildete Gesellschafterin, die zur Unterhaltung der Gäste in japanischen Teehäusern o. Ä. beiträgt: Die filigrane Sangestechnik der G. findet keine Zuhörer mehr. Die Söhne Nippons geben sich neuen Vergnügungen hin (FAZ 9. 3. 98, 12).
Universal-Lexikon. 2012.